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Wirtschaft

Ausgleichsabgabe wird erhöht

Wenn landeseigene Unternehmen weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Quote an Menschen mit Behinderung beschäftigen, sollen sie ab dem 1. Januar 2025 eine fünfmal so hohe Ausgleichsabgabe zahlen wie bisher.

So steht es im Koalitionsvertrag von schwarz-rot. Ziel ist es, damit alle landeseigenen Unternehmen dazu zu bringen, ausreichend behinderte Menschen einzustellen, nämlich mindestens fünf Prozent.

Dieses politische Vorhaben rechtlich umzusetzen, ist allerdings nicht ganz einfach, wie Berlins Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) im Arbeitsausschuss des Abgeordnetenhauses erklärte.

Der Finanzsenator sieht rechtliche Probleme. Der Grund: Die Ausgleichsabgabe geht zurück auf Bundesrecht, eine Erhöhung müsste also der Bund beschließen. Nun wird nach rechtlichen Möglichkeiten gesucht, wie das Ziel dennoch erreicht werden kann.

Zu den Unternehmen und Institutionen in Berlin, die zu wenig Behinderte beschäftigen, zählen aktuell beispielsweise die FU, TU, IHK und Handwerkskammer.

Knapp 135.000 Euro Ausgleichsabgabe zahlte die Freie Universität deshalb zuletzt. Bei einer Verfünffachung müsste die Uni rund 675.000 Euro Ausgleichsabgabe zahlen.

Bei der Anhörung im Arbeitsausschuss erklärte die Kanzlerin der FU, Andrea Güttner, dass sie das Defizit erkannt habe und bereits daran arbeite, die vorgeschriebene Quote an behinderten Mitarbeitenden zu erfüllen.